Welchen Erste-Hilfe-Kurs braucht man für den Lkw-Führerschein?
Für C1, C1E, C und CE gilt die Schulung nach § 19 FeV – der einheitliche Erste-Hilfe-Kurs.
Für den Lkw-Führerschein (C1, C1E, C und CE) gilt die Schulung nach § 19 FeV – das ist der einheitliche Erste-Hilfe-Kurs. Du brauchst keinen anderen oder zusätzlichen Kurs.
Du willst deinen Lkw-Führerschein machen und fragst dich, ob du einen anderen Erste-Hilfe-Kurs brauchst? Die Antwort: Nein. Für die Klassen C1, C1E, C und CE gilt dieselbe Schulung nach § 19 FeV wie für den Autoführerschein – der einheitliche Erste-Hilfe-Kurs mit neun Unterrichtseinheiten.
Das Wichtigste in Kürze
- Für C1, C1E, C und CE gilt die Schulung nach § 19 FeV.
- Das ist der einheitliche Erste-Hilfe-Kurs – derselbe wie für Klasse B.
- Neun Unterrichtseinheiten an einem Tag.
- Kein zusätzlicher oder anderer Kurs nötig.
Gilt der Kurs auch für C1E und CE?
Ja. Für alle Lkw-Klassen (C1, C1E, C und CE) gilt derselbe einheitliche Erste-Hilfe-Kurs. Du brauchst für die Anhänger-Klassen keinen zusätzlichen Kurs.
Brauche ich den Kurs, wenn ich schon B habe?
Wenn du den Erste-Hilfe-Kurs schon für den Autoführerschein absolviert hast, brauchst du ihn für den Lkw-Führerschein nicht nochmal. Ein Nachweis reicht für alle Klassen. Bei unklaren Altunterlagen wende dich an deine Fahrerlaubnisbehörde.
Häufig gestellte Fragen
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AutoführerscheinMehrere KlassenWiedererteilungQuellen und wissenschaftliche Grundlagen
- Bundesministerium der Justiz – Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) § 19 – Unterweisung in Erster Hilfe (2024) · Abgerufen 2026-07-14
- Bundesministerium der Justiz – Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) § 20 – Fahrerlaubnis Klasse C (2024) · Abgerufen 2026-07-14
- Bundesanstalt für Straßenwesen – Bundesanstalt für Straßenwesen – Fahrerlaubnis und Erste Hilfe (2024) · Abgerufen 2026-07-14
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