Betriebliche Erste-Hilfe-Ausbildung in Hamburg - DGUV-anerkannte Schulung für Ihr Unternehmen
Erfüllen Sie Ihre gesetzliche Pflicht zur Ersthelfer-Ausbildung mit einer Schulung, die Ihren Mitarbeitern echte Handlungskompetenz vermittelt. Unsere Dozenten aus dem Rettungsdienst trainieren praxisnah an realistischen Betriebsszenarien - keine Pflichtübung, sondern anwendbares Wissen.
DGUV-anerkannt nach Vorschrift 1. Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft möglich. Auch als Inhouse-Schulung direkt in Ihrem Unternehmen verfügbar - ab 10 Teilnehmern.
Qualifikation unserer Dozenten: Rettungssanitäter, Notfallsanitäter und Medizinpädagogen (B.A.) mit langjähriger Einsatzerfahrung in der präklinischen Notfallversorgung. Ihre betrieblichen Ersthelfer lernen von Profis, die täglich im Rettungsdienst arbeiten.
Kursinhalt - Was Ihre Mitarbeiter konkret lernen
Kurs-Eckdaten auf einen Blick
7,5 Stunden
9 Unterrichtseinheiten à 45 Min.
DGUV-anerkannt
BG-Kostenübernahme möglich
Inhouse möglich
Ab 10 Teilnehmern bei Ihnen vor Ort
Gültig 2 Jahre
Auffrischung rechtzeitig buchbar
Gesetzliche Grundlage nach DGUV Vorschrift 1
Nach DGUV Vorschrift 1 (§ 26) sind Unternehmen verpflichtet, eine ausreichende Anzahl an ausgebildeten Ersthelfern vorzuhalten:
- 2-20 Beschäftigte: mindestens 1 Ersthelfer
- Ab 21 Beschäftigte (Verwaltung/Handel): 5% der Belegschaft
- Ab 21 Beschäftigte (Produktion/Handwerk): 10% der Belegschaft
Die Kosten für Aus- und Fortbildung werden in der Regel vollständig von der zuständigen Berufsgenossenschaft übernommen. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und rechnen bei Bedarf direkt mit der BG ab.
Was unterscheidet unsere betriebliche Schulung?
Inhouse-Schulung direkt in Ihrem Unternehmen
Ab 10 Teilnehmern führen wir den betrieblichen Erste-Hilfe-Kurs direkt bei Ihnen vor Ort durch - in Ihrer Firma, Werkstatt, Praxis oder auf Ihrem Betriebsgelände. Inhouse-Schulungen sparen Reisezeit, minimieren Arbeitsausfall und können inhaltlich an branchenspezifische Risiken angepasst werden.
Mehr zu Inhouse-SchulungenHäufige Fragen zur betrieblichen Ersthelfer-Ausbildung
Wie viele Ersthelfer braucht mein Unternehmen?
Nach DGUV Vorschrift 1 gilt: Bei 2-20 Beschäftigten mindestens 1 Ersthelfer. Ab 21 Beschäftigten in Verwaltung/Handel: 5% der Belegschaft. Ab 21 Beschäftigten in Produktion/Handwerk: 10% der Belegschaft. Wir beraten Sie gerne zur genauen Anzahl für Ihren Betrieb.
Übernimmt die Berufsgenossenschaft die Kosten?
Ja, in der Regel übernimmt die zuständige Berufsgenossenschaft (BG) die Kursgebühren für betriebliche Ersthelfer vollständig. Sie benötigen lediglich eine Kostenübernahmeerklärung Ihrer BG. Wir rechnen bei Bedarf direkt mit der BG ab und unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Wie oft muss die Ersthelfer-Ausbildung aufgefrischt werden?
Die Auffrischung (Fortbildung) muss alle 2 Jahre erfolgen und umfasst erneut 9 Unterrichtseinheiten (7,5 Stunden). Die Erstausbildung hat die gleiche Dauer. Wir erinnern Sie rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit, damit Ihr Betrieb durchgehend abgesichert ist.
Bieten Sie auch Inhouse-Schulungen direkt im Unternehmen an?
Ja, ab 10 Teilnehmern kommen wir direkt zu Ihnen - in Ihre Firma, Praxis, Werkstatt oder Büro. Inhouse-Schulungen sparen Ihren Mitarbeitern Reisezeit und können inhaltlich an Ihre Branche und spezifische Gefährdungsbeurteilung angepasst werden.
Für welche Branchen ist der Kurs geeignet?
Unser betrieblicher Erste-Hilfe-Kurs ist für alle Branchen konzipiert und DGUV-anerkannt: Büro und Verwaltung, Gastronomie und Hotellerie, Handwerk und Produktion, Logistik und Transport, Gesundheitswesen, Einzelhandel, Bildungseinrichtungen und alle weiteren Wirtschaftszweige.
Wer leitet die betrieblichen Schulungen?
Unsere Dozenten sind ausgebildete Rettungssanitäter, Notfallsanitäter und Medizinpädagogen (B.A.) mit aktiver Einsatzerfahrung im Rettungsdienst. Durch ihre tägliche Arbeit in der Notfallversorgung vermitteln sie praxisrelevante Handlungskompetenz statt theoretischer Pflichtübung.
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