Erste Hilfe bei Betriebliche Ersthelfer - DGUV Vorschrift 1 Anforderungen

Jeder Betrieb braucht ausgebildete Ersthelfer. Lerne die gesetzlichen Anforderungen und wie man Ersthelfer wird - der Weg ist einfacher als gedacht.

Nach DGUV Vorschrift 1 (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) muss jeder Betrieb Ersthelfer ausbilden. Die Quote hängt von Betriebsgröße ab - nicht nur ein Luxus sondern Pflicht.

Ersthelfer-Ausbildung ist einfach, kostengünstig und kann Leben retten. Jeder Arbeitgeber sollte mindestens zwei Ersthelfer pro Schicht haben.

Was ist ein Betrieblicher Ersthelfer?

Ein betrieblicher Ersthelfer ist ein Mitarbeiter der ausgebildet ist um im Betrieb Unfälle zu erkennen, schnelle Erste Hilfe zu leisten, und den Rettungsdienst zu alarmieren. Der Ersthelfer ist NICHT Arzt - aber das erste, qualifizierte Glied in der Rettungskette.

Aufgaben: Unfallort-Sicherung, Patienten-Beurteilung, Notruf-Absetzen, Erste-Hilfe-Maßnahmen bis Rettungsdienst kommt, Patienten-Betreuung, Dokumentation, Rettungsdienst-Information bei Eintreffen.

Schritte um Betrieblicher Ersthelfer zu werden

1

Ersten-Hilfe-Kurs besuchen

Mindestens 9 Unterrichtseinheiten (UE) = ca. 9 Stunden Kurs. Manche Kurse sind 16h für erweiterte Fähigkeiten.

2

Kurs-Provider wählen

Autorisierte Anbieter: Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Malteser, ASB, JUH, oder zertifizierte private Schulen. Arztbegleiten ist optional aber empfohlen.

3

Abschlusskarte erhalten

Nach erfolreichem Kurs: Karte die Ersten-Hilfe-Ausbildung bestätigt. Gültig 2 Jahre.

4

Betrieb anmelden als Ersthelfer

Arbeiter beim Betrieb registrieren. DGUV erwartet Dokumentation aller Ersthelfer.

5

Auffrischungs-Kurse alle 2 Jahre

Nach 2 Jahren: Auffrischungs-Kurs (4h meist). Dies ist Pflicht um aktuell zu bleiben.

6

Regelmäßiges Training on-the-job

Betrieb sollte monatlich/quartalsweise Trainings durchführen um Fähigkeiten zu bewahren.

Betriebsgröße und Ersthelfer-Quote nach DGUV Vorschrift 1

Kleine Betriebe (1-20 Mitarbeiter)

Mindestens 1 Ersthelfer

  • Gesetzliche Verpflichtung: mindestens 1 ausgebildeter Ersthelfer pro Schicht
  • Empfehlung: 2 wenn möglich um Abwesenheiten abzudecken
  • Kosten: Kurs ca. 30-50 EUR pro Person, Betrieb zahlt oft

Mittlere Betriebe (20-50 Mitarbeiter)

Mindestens 2 Ersthelfer

  • Gesetzliche Anforderung: 2 ausgebildete Ersthelfer pro Schicht
  • Ideal: 3-4 um Urlaubsabdeckung zu sichern
  • Schulungsverantwortlicher per DGUV Vorschrift 1

Große Betriebe (>50 Mitarbeiter)

Komplexe Struktur

  • Mindestens 5% der Mitarbeiter ausgebildet (z.B. 50 MA = mindestens 3 Ersthelfer)
  • Oft mehrere pro Schicht je nach Gefährdung
  • Verbindung zu Berufsgenossenschaft und regelmäßige Audits

Häufige Fehler bei Betrieblichen Ersthelfer-Programm

NICHT regelmäßiges Auffrischungs-Training = Fähigkeiten verfallen schnell!

NICHT genug Ersthelfer ausgebildet = im Fall des Falles allein überfordert.

NICHT deutlich markierte Ersthelfer = Notfall tritt auf und niemand weiß wer Ersthelfer ist!

NICHT Verbandskaste/AED überprüft = Geräte veraltet oder fehlend wenn gebraucht.

NICHT Dokumentation = DGUV Kontrolle kann Betrieb belangen.

Häufig gestellte Fragen

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Quellen und wissenschaftliche Grundlagen

  • DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention 2025
  • DGUV Information 204-006 - Erste Hilfe im Betrieb 2025
  • DIN 13050 - Erste-Hilfe Material Standards 2025
  • Berufsgenossenschaftliche Vorschriften 2025
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