Was ist ein betrieblicher Ersthelfer und welche Aufgaben hat er?
Jeder Betrieb braucht ausgebildete Ersthelfer. Lerne die gesetzlichen Anforderungen und wie man Ersthelfer wird - der Weg ist einfacher als gedacht.
Nach DGUV Vorschrift 1 muss jeder Betrieb Ersthelfer ausbilden. Die Rolle des Ersthelfers umfasst Erste-Hilfe-Maßnahmen, Notrufabsetzung und Patientenbetreuung bis der Rettungsdienst eintrifft.
Diese Seite behandelt Rolle, Aufgaben, Ausbildung, Fortbildung und Verantwortung betrieblicher Ersthelfer. Die erforderliche Anzahl Ersthelfer wird auf einer separaten Seite behandelt.
Rolle und Aufgaben eines betrieblichen Ersthelfers
Ein betrieblicher Ersthelfer ist ein Mitarbeiter, der ausgebildet ist, im Betrieb Unfälle zu erkennen, schnelle Erste Hilfe zu leisten und den Rettungsdienst zu alarmieren. Der Ersthelfer ist nicht Arzt – aber das erste, qualifizierte Glied in der Rettungskette.
Aufgaben: Unfallort-Sicherung, Patienten-Beurteilung, Notruf-Absetzen, Erste-Hilfe-Maßnahmen bis der Rettungsdienst kommt, Patienten-Betreuung, Dokumentation und Information des Rettungsdienstes bei Eintreffen.
Schritte um Betrieblicher Ersthelfer zu werden
Ersten-Hilfe-Kurs besuchen
Mindestens 9 Unterrichtseinheiten (UE) = ca. 9 Stunden Kurs. Manche Kurse sind 16h für erweiterte Fähigkeiten.
Kurs-Provider wählen
Autorisierte Anbieter: Deutsches Rotes Kreuz (DRK), Malteser, ASB, JUH, oder zertifizierte private Schulen. Arztbegleiten ist optional aber empfohlen.
Abschlusskarte erhalten
Nach erfolreichem Kurs: Karte die Ersten-Hilfe-Ausbildung bestätigt. Gültig 2 Jahre.
Betrieb anmelden als Ersthelfer
Arbeiter beim Betrieb registrieren. DGUV erwartet Dokumentation aller Ersthelfer.
Auffrischungs-Kurse alle 2 Jahre
Nach 2 Jahren: Auffrischungs-Kurs (4h meist). Dies ist Pflicht um aktuell zu bleiben.
Regelmäßiges Training on-the-job
Betrieb sollte monatlich/quartalsweise Trainings durchführen um Fähigkeiten zu bewahren.
Betriebsgröße und Ersthelfer-Quote nach DGUV Vorschrift 1
Kleine Betriebe (1-20 Mitarbeiter)
Mindestens 1 Ersthelfer
- Gesetzliche Verpflichtung: mindestens 1 ausgebildeter Ersthelfer pro Schicht
- Empfehlung: 2 wenn möglich um Abwesenheiten abzudecken
- Kosten: Kurs ca. 30-50 EUR pro Person, Betrieb zahlt oft
Mittlere Betriebe (20-50 Mitarbeiter)
Mindestens 2 Ersthelfer
- Gesetzliche Anforderung: 2 ausgebildete Ersthelfer pro Schicht
- Ideal: 3-4 um Urlaubsabdeckung zu sichern
- Schulungsverantwortlicher per DGUV Vorschrift 1
Große Betriebe (>50 Mitarbeiter)
Komplexe Struktur
- Mindestens 5% der Mitarbeiter ausgebildet (z.B. 50 MA = mindestens 3 Ersthelfer)
- Oft mehrere pro Schicht je nach Gefährdung
- Verbindung zu Berufsgenossenschaft und regelmäßige Audits
Häufige Fehler bei Betrieblichen Ersthelfer-Programm
NICHT regelmäßiges Auffrischungs-Training = Fähigkeiten verfallen schnell!
NICHT genug Ersthelfer ausgebildet = im Fall des Falles allein überfordert.
NICHT deutlich markierte Ersthelfer = Notfall tritt auf und niemand weiß wer Ersthelfer ist!
NICHT Verbandskaste/AED überprüft = Geräte veraltet oder fehlend wenn gebraucht.
NICHT Dokumentation = DGUV Kontrolle kann Betrieb belangen.
Häufig gestellte Fragen
Verwandte Themen
Quellen und wissenschaftliche Grundlagen
- DGUV Vorschrift 1 - Grundsätze der Prävention 2025
- DGUV Information 204-006 - Erste Hilfe im Betrieb 2025
- DIN 13050 - Erste-Hilfe Material Standards 2025
- Berufsgenossenschaftliche Vorschriften 2025
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