Welchen Erste-Hilfe-Kurs braucht man für den Lkw-Führerschein?

Für C1, C1E, C und CE gilt die Schulung nach § 19 FeV – der einheitliche Erste-Hilfe-Kurs.

Für den Lkw-Führerschein (C1, C1E, C und CE) gilt die Schulung nach § 19 FeV – das ist der einheitliche Erste-Hilfe-Kurs. Du brauchst keinen anderen oder zusätzlichen Kurs.

Du willst deinen Lkw-Führerschein machen und fragst dich, ob du einen anderen Erste-Hilfe-Kurs brauchst? Die Antwort: Nein. Für die Klassen C1, C1E, C und CE gilt dieselbe Schulung nach § 19 FeV wie für den Autoführerschein – der einheitliche Erste-Hilfe-Kurs mit neun Unterrichtseinheiten.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für C1, C1E, C und CE gilt die Schulung nach § 19 FeV.
  • Das ist der einheitliche Erste-Hilfe-Kurs – derselbe wie für Klasse B.
  • Neun Unterrichtseinheiten an einem Tag.
  • Kein zusätzlicher oder anderer Kurs nötig.

Gilt der Kurs auch für C1E und CE?

Ja. Für alle Lkw-Klassen (C1, C1E, C und CE) gilt derselbe einheitliche Erste-Hilfe-Kurs. Du brauchst für die Anhänger-Klassen keinen zusätzlichen Kurs.

Brauche ich den Kurs, wenn ich schon B habe?

Wenn du den Erste-Hilfe-Kurs schon für den Autoführerschein absolviert hast, brauchst du ihn für den Lkw-Führerschein nicht nochmal. Ein Nachweis reicht für alle Klassen. Bei unklaren Altunterlagen wende dich an deine Fahrerlaubnisbehörde.

Häufig gestellte Fragen

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Zuletzt fachlich aktualisiert: 2026-07-14Redaktion: Redaktion erstehilfe.guide (Fachredaktion Erste Hilfe)

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