Wird ein Erste-Hilfe-Kurs bundesweit für den Führerschein anerkannt?
Anerkannte Ausbildungsstelle und gesetzlich vorgeschriebener Kurs entscheiden.
Die Anerkennung hängt von der anerkannten Ausbildungsstelle und dem gesetzlich vorgeschriebenen Kurs ab. Wohnort, Fahrschule und Kursort müssen nicht pauschal identisch sein. Ein Kurs in Hamburg kann für einen Antrag in einem anderen Bundesland gelten.
Du machst den Erste-Hilfe-Kurs in Hamburg, stellst den Führerscheinantrag aber in einem anderen Bundesland? Die Anerkennung hängt von der anerkannten Ausbildungsstelle und dem gesetzlich vorgeschriebenen Kurs ab. Wohnort, Fahrschule und Kursort müssen nicht pauschal identisch sein.
Das Wichtigste in Kürze
- Anerkennung hängt von der anerkannten Ausbildungsstelle und dem gesetzlich vorgeschriebenen Kurs ab.
- Wohnort, Fahrschule und Kursort müssen nicht pauschal identisch sein.
- Kurs in Hamburg und Fahrerlaubnisantrag in einem anderen Bundesland einordnen.
- Keine Anerkennung ausländischer Nachweise auf dieser Seite behandeln.
- Die Frage nach ausländischen Nachweisen intern verlinken.
Wann wird der Kurs anerkannt?
Die Anerkennung hängt von der anerkannten Ausbildungsstelle und dem gesetzlich vorgeschriebenen Kurs ab. Der anerkannte Erste-Hilfe-Kurs nach § 19 FeV wird bundesweit anerkannt, wenn er von einer anerkannten Ausbildungsstelle durchgeführt wurde. Die Bescheinigung ist bundesweit gültig.
Wohnort, Fahrschule und Kursort
Wohnort, Fahrschule und Kursort müssen nicht pauschal identisch sein. Du kannst den Kurs in Hamburg machen und den Fahrerlaubnisantrag in einem anderen Bundesland stellen. Die Bescheinigung wird anerkannt, wenn sie von einer anerkannten Ausbildungsstelle ausgestellt wurde.
Abgrenzung zu ausländischen Nachweisen
Die Anerkennung ausländischer Nachweise wird auf dieser Seite nicht behandelt. Wenn du Fragen zu ausländischen Nachweisen hast, verweisen wir auf die entsprechende Seite.
Dein Erste-Hilfe-Kurs in Hamburg
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Bescheinigung verlorenBescheinigung korrigierenOriginalbescheinigungQuellen und wissenschaftliche Grundlagen
- Bundesministerium der Justiz – Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) § 19 – Unterweisung in Erster Hilfe (2024) · Abgerufen 2026-07-14
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