Braucht man bei der Wiedererteilung einen neuen Erste-Hilfe-Kurs?

In der Regel nein – wenn du bereits eine entsprechende Schulung nachweisen kannst.

In der Regel nein. Nach aktueller FeV ist bei der Wiedererteilung grundsätzlich kein neuer Nachweis erforderlich, wenn bereits eine entsprechende Schulung absolviert wurde. Bei unklaren Altunterlagen oder Sonderfällen wende dich an die zuständige Fahrerlaubnisbehörde.

Du beantragst die Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis und fragst dich, ob du den Erste-Hilfe-Kurs nochmal machen musst? In der Regel lautet die Antwort: Nein. Wenn du bereits eine entsprechende Schulung absolviert und nachweisen kannst, brauchst du keinen neuen Kurs.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Wiedererteilung ist nach aktueller FeV grundsätzlich kein neuer Nachweis erforderlich.
  • Voraussetzung: Du kannst eine bereits absolvierte Schulung nachweisen.
  • Bei unklaren Altunterlagen an die Fahrerlaubnisbehörde wenden.
  • Bei Sonderfällen persönliche Beratung bei der Behörde einholen.

Wann könnte ein neuer Kurs nötig sein?

In der Regel brauchst du bei der Wiedererteilung keinen neuen Erste-Hilfe-Kurs. Es kann jedoch Ausnahmefälle geben, in denen die Behörde einen aktuellen Nachweis verlangt – zum Beispiel, wenn die alte Bescheinigung nicht mehr auffindbar ist oder die Schulung sehr lange zurückliegt. In solchen Fällen wende dich an deine zuständige Fahrerlaubnisbehörde und lass dich persönlich beraten.

Was ist mit alten Sofortmaßnahmen-Bescheinigungen?

Wenn du noch eine alte Bescheinigung über die Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen hast (vor 2015), kann es bei der Wiedererteilung zu Unklarheiten kommen. Seit 2015 ersetzt der einheitliche Erste-Hilfe-Kurs die frühere Unterweisung. Bei unklaren Altunterlagen wende dich an deine Fahrerlaubnisbehörde.

Häufig gestellte Fragen

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Zuletzt fachlich aktualisiert: 2026-07-14Redaktion: Redaktion erstehilfe.guide (Fachredaktion Erste Hilfe)

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