Reicht mein alter Erste-Hilfe-Kurs?
Du fragst dich, ob dein alter Erste-Hilfe-Kurs noch gilt? Für den Führerschein ist die Bescheinigung unbegrenzt gültig. Für betriebliche Ersthelfer empfiehlt die DGUV eine Fortbildung alle 2 Jahre.
Klarheit über die Gültigkeit – und wenn nötig, schnell einen neuen Kurs buchen.
Kurs-Eckdaten auf einen Blick
~7,5 Stunden
9 UE à 45 Min. + Pausen
Anerkannt
Alle Führerscheinklassen
Zentrale Lage
Gut erreichbar
Wie lange gilt die Erste-Hilfe-Bescheinigung?
Für den Führerschein ist die Erste-Hilfe-Bescheinigung unbegrenzt gültig. Du kannst den Kurs also schon vor der Fahrschulanmeldung machen. Die Bescheinigung wird bei der Antragstellung akzeptiert.
Für betriebliche Ersthelfer empfiehlt die DGUV eine Fortbildung im Abstand von 2 Jahren. Wenn du als Ersthelfer im Betrieb eingetragen bist, solltest du regelmäßig auffrischen.
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Häufige Fragen
Reicht mein alter Erste-Hilfe-Kurs für den Führerschein?
Ja. Für den Führerschein ist die Bescheinigung unbegrenzt gültig. Du kannst den Kurs schon vor der Fahrschulanmeldung machen.
Wie oft muss ich den Kurs auffrischen?
Für betriebliche Ersthelfer empfiehlt die DGUV eine Fortbildung alle 2 Jahre. Für den Führerschein ist die Bescheinigung unbegrenzt gültig.
Kann ich den Kurs vor der Fahrschulanmeldung machen?
Ja. Die Bescheinigung ist unbegrenzt gültig und wird bei der Antragstellung akzeptiert.
Was muss ich mitbringen?
Einen gültigen Ausweis und bequeme Kleidung. Alle Materialien werden gestellt.
Weiterführende Informationen
Quellen
- §§ 19, 20 FeV – Fahrerlaubnis-Verordnung, Bundesministerium der Justiz
- DGUV-Handbuch zur Ersten Hilfe, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung