Wie alt darf die Erste-Hilfe-Bescheinigung sein?

Du fragst dich, wie alt deine Erste-Hilfe-Bescheinigung sein darf? Für den Führerschein gibt es keine Altersbegrenzung. Für betriebliche Ersthelfer empfiehlt die DGUV eine Fortbildung alle 2 Jahre.

Alle Infos zur Gültigkeit – und wenn nötig, schnell einen neuen Kurs buchen.

Kurs-Eckdaten auf einen Blick

~7,5 Stunden

9 UE à 45 Min. + Pausen

Anerkannt

Alle Führerscheinklassen

Zentrale Lage

Gut erreichbar

Gültigkeit der Erste-Hilfe-Bescheinigung

Für den Führerschein ist die Erste-Hilfe-Bescheinigung unbegrenzt gültig. Es gibt keine Altersbegrenzung. Du kannst den Kurs also schon Jahre vor der Fahrschulanmeldung machen.

Für betriebliche Ersthelfer gilt die DGUV-Empfehlung einer Fortbildung im Abstand von 2 Jahren. Wenn du im Betrieb als Ersthelfer eingetragen bist, solltest du regelmäßig auffrischen.

Führerschein: unbegrenzte Gültigkeit
Betriebliche Ersthelfer: DGUV empfiehlt Fortbildung alle 2 Jahre
Kurs kann jederzeit vor der Antragstellung gemacht werden
Bescheinigung wird bundesweit akzeptiert

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Häufige Fragen

Wie alt darf die Erste-Hilfe-Bescheinigung für den Führerschein sein?

Für den Führerschein ist die Bescheinigung unbegrenzt gültig. Es gibt keine Altersbegrenzung.

Muss ich als betrieblicher Ersthelfer auffrischen?

Ja. Die DGUV empfiehlt für betriebliche Ersthelfer eine Fortbildung im Abstand von 2 Jahren.

Kann ich den Kurs vor der Fahrschulanmeldung machen?

Ja. Die Bescheinigung ist unbegrenzt gültig und wird bei der Antragstellung akzeptiert.

Was muss ich mitbringen?

Einen gültigen Ausweis und bequeme Kleidung. Alle Materialien werden gestellt.

Weiterführende Informationen

Quellen

  • §§ 19, 20 FeV – Fahrerlaubnis-Verordnung, Bundesministerium der Justiz
  • DGUV-Handbuch zur Ersten Hilfe, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung