Erste Hilfe bei Ersthelfer-Quote und Branchenspezifische Anforderungen
Nach Industrie unterschiedlich: Baustelle vs. Büro haben unterschiedliche Anforderungen. Hier sind die genauen Quoten nach DGUV Vorschrift 1.
Die Anforderung von Ersthelfern hängt nicht nur von Betriebsgröße sondern auch von Art der Tätigkeit ab. Eine Baustelle braucht mehr Ersthelfer als ein Büro weil Gefährdung höher ist.
Branchenspezifische Ersthelfer-Quoten
Büro/Verwaltung (Niedrig-Gefährdung)
1 pro 20 MA
Beispiel: 50 Mitarbeiter = mindestens 3 Ersthelfer. Begründung: geringe Unfallrate, vorwiegend ergonomische Probleme. Auffrischung jährlich ausreichend.
Einzelhandel/Gastronomie (Mittel-Gefährdung)
1 pro 15 MA
Beispiel: 60 Mitarbeiter = mindestens 4 Ersthelfer. Begründung: Verbrennungen, Schnittwunden, Stürze. Erste-Hilfe + Defibrillation Training wichtig.
Handwerk/Produktion (Hoch-Gefährdung)
1 pro 10 MA
Beispiel: 100 Mitarbeiter = mindestens 10 Ersthelfer. Begründung: Maschinen-Verletzungen, Verbrennungen, schwere Traumata. Spezialisierte Erste-Hilfe Training empfohlen.
Baustelle (Extrem-Gefährdung)
1 pro 5-8 MA
Beispiel: 30 Arbeiter = mindestens 4-6 Ersthelfer. Begründung: Stürze, schwere Traumata, Elektro-Unfälle. Jede Schicht mindestens 2 verfügbar, AED am Ort.
Verkehr/Transport (Hoch + Mobilität)
1 pro 10 MA + Fahrzeug-Ausrüstung
Fahrer brauchen Basis-Kurs, Depot-Personal volle Ausbildung. Verbandskästen in allen Fahrzeugen. Notfall-Koordination wichtig.
Gesetzliche Anforderungen nach Größe und Branche
DGUV Vorschrift 1 § 26 legt fest:
1. Betriebe bis 20 Mitarbeiter: mindestens 1 Ersthelfer 2. Betriebe 20-50 Mitarbeiter: mindestens 2 Ersthelfer pro Schicht 3. Betriebe >50 Mitarbeiter: mindestens 5% der Mitarbeiter in Büro, 10% in Produktion
Besonderheiten: - Baustellen: 1 pro 5-8 Arbeiter (Gefährdung besonders hoch) - Hochschulen: spezialisierte Quote für Labore/Werkstätten - Krankenhäuser: ärztliches Personal + Pflege-Ersthelfer - Schulen: Lehrer + Schulamt-Vorgaben
Die Berufsgenossenschaft prüft Einhaltung regelmäßig.
Häufige Fehler bei Ersthelfern in Betrieben
ZU WENIGE Ersthelfer ausgebildet - Quote nicht erfüllt!
KEINE Auffrischung - nach 2 Jahren ungültig!
NICHT registriert - Berufsgenossenschaft weiß nicht dass Ersthelfer existiert!
NICHT gekennzeichnet - Arbeitskollegen wissen nicht wer im Fall ansprechbar ist!
AED NICHT vorhanden oder nicht zugänglich - tödlicher Fehler!
Häufig gestellte Fragen
Verwandte Themen
Quellen und wissenschaftliche Grundlagen
- DGUV Vorschrift 1 § 26 - Erste Hilfe 2025
- DGUV Information 204-006 - Erste Hilfe im Betrieb 2025
- Berufsgenossenschaftliche Branchenrichtlinien 2025
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