Erste Hilfe bei Ersthelfer-Quote und Branchenspezifische Anforderungen

Nach Industrie unterschiedlich: Baustelle vs. Büro haben unterschiedliche Anforderungen. Hier sind die genauen Quoten nach DGUV Vorschrift 1.

Die Anforderung von Ersthelfern hängt nicht nur von Betriebsgröße sondern auch von Art der Tätigkeit ab. Eine Baustelle braucht mehr Ersthelfer als ein Büro weil Gefährdung höher ist.

Branchenspezifische Ersthelfer-Quoten

Büro/Verwaltung (Niedrig-Gefährdung)

1 pro 20 MA

Beispiel: 50 Mitarbeiter = mindestens 3 Ersthelfer. Begründung: geringe Unfallrate, vorwiegend ergonomische Probleme. Auffrischung jährlich ausreichend.

Einzelhandel/Gastronomie (Mittel-Gefährdung)

1 pro 15 MA

Beispiel: 60 Mitarbeiter = mindestens 4 Ersthelfer. Begründung: Verbrennungen, Schnittwunden, Stürze. Erste-Hilfe + Defibrillation Training wichtig.

Handwerk/Produktion (Hoch-Gefährdung)

1 pro 10 MA

Beispiel: 100 Mitarbeiter = mindestens 10 Ersthelfer. Begründung: Maschinen-Verletzungen, Verbrennungen, schwere Traumata. Spezialisierte Erste-Hilfe Training empfohlen.

Baustelle (Extrem-Gefährdung)

1 pro 5-8 MA

Beispiel: 30 Arbeiter = mindestens 4-6 Ersthelfer. Begründung: Stürze, schwere Traumata, Elektro-Unfälle. Jede Schicht mindestens 2 verfügbar, AED am Ort.

Verkehr/Transport (Hoch + Mobilität)

1 pro 10 MA + Fahrzeug-Ausrüstung

Fahrer brauchen Basis-Kurs, Depot-Personal volle Ausbildung. Verbandskästen in allen Fahrzeugen. Notfall-Koordination wichtig.

Gesetzliche Anforderungen nach Größe und Branche

DGUV Vorschrift 1 § 26 legt fest:

1. Betriebe bis 20 Mitarbeiter: mindestens 1 Ersthelfer 2. Betriebe 20-50 Mitarbeiter: mindestens 2 Ersthelfer pro Schicht 3. Betriebe >50 Mitarbeiter: mindestens 5% der Mitarbeiter in Büro, 10% in Produktion

Besonderheiten: - Baustellen: 1 pro 5-8 Arbeiter (Gefährdung besonders hoch) - Hochschulen: spezialisierte Quote für Labore/Werkstätten - Krankenhäuser: ärztliches Personal + Pflege-Ersthelfer - Schulen: Lehrer + Schulamt-Vorgaben

Die Berufsgenossenschaft prüft Einhaltung regelmäßig.

Häufige Fehler bei Ersthelfern in Betrieben

ZU WENIGE Ersthelfer ausgebildet - Quote nicht erfüllt!

KEINE Auffrischung - nach 2 Jahren ungültig!

NICHT registriert - Berufsgenossenschaft weiß nicht dass Ersthelfer existiert!

NICHT gekennzeichnet - Arbeitskollegen wissen nicht wer im Fall ansprechbar ist!

AED NICHT vorhanden oder nicht zugänglich - tödlicher Fehler!

Häufig gestellte Fragen

Verwandte Themen

Quellen und wissenschaftliche Grundlagen

  • DGUV Vorschrift 1 § 26 - Erste Hilfe 2025
  • DGUV Information 204-006 - Erste Hilfe im Betrieb 2025
  • Berufsgenossenschaftliche Branchenrichtlinien 2025
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