Wie viele Ersthelfer braucht ein Betrieb?

Nach Industrie unterschiedlich: Baustelle vs. Büro haben unterschiedliche Anforderungen. Hier sind die genauen Quoten nach DGUV Vorschrift 1.

Die Anzahl der erforderlichen Ersthelfer hängt von der Betriebsart und der Zahl der anwesenden Versicherten ab. Die DGUV Vorschrift 1 definiert verbindliche Quoten. Diese Seite behandelt ausschließlich die vorgeschriebene Anzahl – die Aufgaben und Ausbildung eines betrieblichen Ersthelfers werden auf einer separaten Seite behandelt.

Branchenspezifische Ersthelfer-Quoten

Verwaltung/Handelsbetriebe

mindestens 1 pro 20 Anwesende

Bei überwiegend büromäßiger Tätigkeit: mindestens 1 Ersthelfer pro 20 anwesende Versicherte. Beispiel: 50 Mitarbeiter = mindestens 3 Ersthelfer.

Sonstige Betriebe

mindestens 1 pro 10 Anwesende

Bei höherer Gefährdung (Produktion, Handwerk): mindestens 1 Ersthelfer pro 10 anwesende Versicherte. Beispiel: 100 Mitarbeiter = mindestens 10 Ersthelfer.

Baustellen

mindestens 2 pro Schicht

Auf Baustellen müssen mindestens 2 Ersthelfer pro Schicht anwesend sein, unabhängig von der Beschäftigtenzahl.

Verkehr/Transport

1 pro 10 MA + Fahrzeug-Ausrüstung

Fahrer brauchen Basis-Kurs, Depot-Personal volle Ausbildung. Verbandskästen in allen Fahrzeugen. Notfall-Koordination wichtig.

Gesetzliche Anforderungen nach Größe und Branche

DGUV Vorschrift 1 § 26 legt fest:

1. Betriebe bis 20 Mitarbeiter: mindestens 1 Ersthelfer 2. Betriebe 20-50 Mitarbeiter: mindestens 2 Ersthelfer pro Schicht 3. Betriebe >50 Mitarbeiter: mindestens 5% der Mitarbeiter in Büro, 10% in Produktion

Besonderheiten: - Baustellen: 1 pro 5-8 Arbeiter (Gefährdung besonders hoch) - Hochschulen: spezialisierte Quote für Labore/Werkstätten - Krankenhäuser: ärztliches Personal + Pflege-Ersthelfer - Schulen: Lehrer + Schulamt-Vorgaben

Die Berufsgenossenschaft prüft Einhaltung regelmäßig.

Häufige Fehler bei Ersthelfern in Betrieben

ZU WENIGE Ersthelfer ausgebildet - Quote nicht erfüllt!

KEINE Auffrischung - nach 2 Jahren ungültig!

NICHT registriert - Berufsgenossenschaft weiß nicht dass Ersthelfer existiert!

NICHT gekennzeichnet - Arbeitskollegen wissen nicht wer im Fall ansprechbar ist!

AED NICHT vorhanden oder nicht zugänglich - tödlicher Fehler!

Häufig gestellte Fragen

Verwandte Themen

Quellen und wissenschaftliche Grundlagen

  • DGUV Vorschrift 1 § 26 - Erste Hilfe 2025
  • DGUV Information 204-006 - Erste Hilfe im Betrieb 2025
  • Berufsgenossenschaftliche Branchenrichtlinien 2025
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