Welche Rechte und Pflichten hat ein betrieblicher Ersthelfer?
Ein betrieblicher Ersthelfer hat gesetzlich verankerte Rechte und Pflichten. Diese ergeben sich aus dem Arbeitsschutzgesetz, der DGUV Vorschrift 1 und dem Buergerlichen Gesetzbuch.
Ein betrieblicher Ersthelfer ist gesetzlich verpflichtet, Erste Hilfe zu leisten (§323c StGB). Er hat das Recht auf Fortbildung (2 Tage alle 2 Jahre), Schutz vor Nachteilen und Versicherungsschutz. Pflichten: Ausbildung, Fortbildung, Bereitschaft, Dokumentation.
Ein betrieblicher Ersthelfer hat eine wichtige Rolle im Arbeitsschutz. Er ist die erste Person, die bei einem Notfall im Betrieb eingreift. Daher sind seine Rechte und Pflichten gesetzlich geregelt. Diese ergeben sich aus dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG), der DGUV Vorschrift 1 und dem Buergerlichen Gesetzbuch (BGB).
Das Wichtigste in Kürze
- Hilfeleistungspflicht nach §323c StGB – auch fuer Ersthelfer im Betrieb
- Recht auf Fortbildung: alle 2 Jahre, 2 Tage, bezahlt
- Versicherungsschutz durch die Berufsgenossenschaft
- Pflicht zur Dokumentation von Erste-Hilfe-Leistungen
- Schutz vor Nachteilen durch den Arbeitgeber
Pflichten des betrieblichen Ersthelfers
1. Hilfeleistungspflicht
§323c StGB: Unterlassene Hilfeleistung ist strafbar. Der Ersthelfer muss Hilfe leisten, wenn er gefordert wird.
2. Ausbildungs- und Fortbildungspflicht
Ersthelfer muessen alle 2 Jahre aufgefrischt werden (DGUV). Der Arbeitgeber muss dies ermoeglichen.
3. Bereitschaft
Der Ersthelfer muss waehrend der Arbeitszeit erreichbar und einsatzbereit sein.
4. Dokumentation
Jede Erste-Hilfe-Leistung muss im Verbandbuch dokumentiert werden (DGUV Vorschrift 1).
5. Materialpruefung
Verbandkasten regelmaessig pruefen und ergaenzen.
Rechte des betrieblichen Ersthelfers
1. Fortbildungsrecht
Alle 2 Jahre, 2 Tage, bezahlt. Der Arbeitgeber muss dies ermoeglichen und bezahlen.
2. Versicherungsschutz
Der Ersthelfer ist durch die Berufsgenossenschaft versichert (Schaeden bei der Hilfeleistung).
3. Schutz vor Nachteilen
Der Arbeitgeber darf dem Ersthelfer keine Nachteile wegen seiner Taetigkeit geben.
4. Zeit fuer Taetigkeit
Die Ersthelfer-Taetigkeit gilt als Arbeitszeit. Der Arbeitgeber muss sie ermoeglichen.
5. Ausstattung
Der Arbeitgeber muss Verbandkasten, Material und Raum fuer Erste Hilfe bereitstellen.
Gesetzliche Grundlagen
§323c StGB
Unterlassene Hilfeleistung
Jeder ist verpflichtet, bei Notfaellen Hilfe zu leisten. Unterlassung ist strafbar (Freiheitsstrafe bis 1 Jahr oder Geldstrafe).
ArbSchG
Arbeitsschutzgesetz
Der Arbeitgeber muss Ersthelfer ausbilden und benennen. Pflicht nach §3 und §10 ArbSchG.
DGUV Vorschrift 1
Unfallverhuetungsvorschrift
Regelt die Anzahl der Ersthelfer im Betrieb (10% der Mitarbeiter, min. 1).
BGB §677ff
Geschaeftsfuehrung ohne Auftrag
Der Ersthelfer handelt im Rahmen der GoA. Aufwendungsersatz und Schaeden sind abgedeckt.
Häufig gestellte Fragen
Verwandte Themen
Quellen und wissenschaftliche Grundlagen
Betriebliche Erste-Hilfe-Schulung
Lerne deine Rechte und Pflichten als betrieblicher Ersthelfer kennen.
Jetzt anfragenErlerne die Erste Hilfe mit unseren Experten
Hier kannst du deinen Kurs buchen. Bring deinen Partner, dein Kind oder Angehörige am besten gleich mit – eine sinnvollere Freizeitbeschäftigung als Leben retten zu lernen, gibt es nicht!
Kurs buchenGefällt dir unser Angebot?
Wir stecken viel Herzblut in unsere Erste-Hilfe-Inhalte. Wenn dir unser Wissen geholfen hat, würden wir uns riesig über eine Google-Bewertung freuen. Nur ein paar Sekunden – aber für uns eine große Motivation. Danke!
Bei Google bewertenErweitere dein Wissen in Erste Hilfe
Mit unserer Erste-Hilfe-Wissen Datenbank kannst du alles rund um die Erstversorgung lesen. Ideal zur Kursvorbereitung und Vertiefung.